Aktuelle Nachrichten

Illegaler Tiertransport - Polizei rettet 18 Katzen
03.08.2010 | 12:00
Einen illegalen Tiertransport deckten Beamte der Verkehrsdirektion Rheinpfalz am Donnerstag, 29.07.2010, 18:00 Uhr, bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn 61, Rastanlage Dannstadt-Ost, auf.

Im Anhänger eines in Portugal zugelassenen Kleintransporters wurden gegen 18:00 Uhr neun Rassekatzen, eine Nacktkatze und acht Perserkatzen, aufgefunden.

Die Tiere lagen in Tierboxen im eigenen Kot und Urin unter einer Plastikplane und waren halb verhungert. Zwei der Kätzchen waren gerade einmal zwei bis drei Wochen alt. Die Katzen wurden nach Zuziehung eines Tierarztes vorübergehend an das Tierheim Ludwigshafen übergeben, wo sie jetzt auf ein neues Zuhause warten. Gegen den Verantwortlichen des Transportes, einen 45-jährigen Ukrainer, wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.

Verkehrsdirektion Rheinpfalz
Ansprechpartner: Rolf Spiegelhalter, Polizeihauptkommissar Waldspitzweg 2
67105 Schifferstadt
Telefon: 06235/495-300

Quelle:Pressemeldung der Verkehrsdirektion Rheinpfalz

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Quelle: ZERGportal.de
Das Tierschutzportal für Tiere in Not
Falsche Spendensammler ,,Futter für Tiere in Not
30.07.2010 | 14:02

27. Juli 2010 | Von Hans Dieter Erlenbach
Falsche Spendensammler ,,Futter für Tiere in Not" unterwegs

Spendensammler: Werber der Firma ,,Futter für Tiere in Not" sind derzeit in Südhessen massiv unterwegs - Nur rund ein Drittel des Geldes kommt bei Tierheimen in Form von Sachmitteln an
SÜDHESSEN.


Sie stehen vor Einkaufsmärkten oder gehen von Haus zu Haus. Ihr Ziel: An das Mitleid der Menschen mit Tieren in Tierheimen zu appellieren und sie zu Spenden zu bewegen. Es sind Werber der Firma ,,Futter für Tiere in Not" aus Rottenburg, vor dem der Deutsche Tierschutzbund ebenso warnt wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dennoch lassen sich viele Tierheime in Südhessen von dem Unternehmen kostenlos mit Futter beliefern.

Das Darmstädter Tierheim gehört ebenso zu den Empfängern von Futter wie das Rüsselsheimer Tierheim oder die Einrichtungen in Egelsbach, Kranichstein, Gernsheim oder Bad König. Sie erhalten regelmäßig Katzen- und Hundefutter, entsprechend der Spenden, die ,,Futter für Tiere in Not" im Einzugsbereich der Heime gesammelt hat.

Dass es beim Spendensammeln nicht mit rechten Dingen zugeht, berichten Betroffene in Internetforen. Überall, wo die Werber des Unternehmens auftauchen, gehen kurze Zeit später Beschwerden bei den Tierheimen ein, wie das ECHO vom Tierheim Darmstadt und vom Rüsselsheimer Tierheim erfuhr.

Viele Spender vermuten zunächst, es handele sich um Mitarbeiter der jeweiligen Heime, die Geld sammeln. In Internetforen gibt es Beschwerden, die Werber würden von einer ehrenamtlichen Tätigkeit reden. Auf der Homepage des Unternehmen steht, die Spenden kämen in vollem Umfang den Tierheimen zugute. Tatsächlich ist ,,Futter für Tiere in Not" ein Unternehmen, das einen Verwaltungsapparat, einen Geschäftsführer und zahlreiche Außendienstmitarbeiter hat. Schon im Mai 2006 schreibt der Deutsche Tierschutzbund, jeder Werber, der pro Monat mehr als 60 Neukunden werbe, erhalte einen teuren Dienstwagen. Statt in den Tierheimen landen die Spenden in der Firmenkasse.

Im Gespräch mit dem ECHO gaben zwei Werber offen zu, für jeden Spender 30 Euro Provision zu bekommen. Die Mindestspende Spende von 84 Euro schrumpft damit auf 54 Euro zusammen. Der Deutsche Tierschutzbund und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzen die Verwaltungskosten der Firma auf mindestens 50 Prozent. Bleiben von den 54 Euro noch 27 Euro übrig.

Um die Provisionen für die Mitarbeiter zahlen zu können, lasse das Unternehmen den Tierheimen nicht das gespendete Geld, sondern nur Futter im Wert der Spende zukommen. Die Werber erklärten dem ECHO, das Unternehmen beliefere rund 200 der etwa 900 deutschen Tierheime kostenlos mit Futter. Dass Hundefutter für 60 Cent pro Gramm berechnet wird und damit nach Recherchen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen achtmal so teuer wie im Supermarkt ist, erfahren die Spender nicht.

Offenbar wird von den Tierheimen das Futter gerne angenommen - ohne das Konzept zu hinterfragen. Christian Zentgraf, Leiter des Darmstädter Tierheims, gibt unumwunden zu, die Zusammenarbeit mit ,,Futter für Tiere in Not" sei im Vorstand umstritten, vor allem wegen der vielen Beschwerden über die Methoden des Unternehmens. ,,Wäre unsere finanzielle Situation besser, würden wir auf dieses Angebot verzichten", so Zentgraf. Doch das Tierheim müsse einen deutlichen Spendenrückgang verkraften.

Tierschutzbund und Heime zeigen, wie das Geld in voller Höhe den Tieren zugute kommt. Als abzugsfähige Spende an das Tierheim oder durch Abschluss einer Fördermitgliedschaft.

Oliver Baur, der Geschäftsführer des Rottenburger Unternehmens, stand für ein Gespräch nicht zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin sagte, man äußere sich nicht gegenüber der Presse, ,,weil doch alles verdreht wird." Sie verwies an eine Anwaltskanzlei, die der Bitte um einen Rückruf jedoch nicht nachkam.

Quelle: EchoOnline

Weitere Infos: Verbraucherzentrale-Nordrhein-Westfahlen
Stierkampf in Katalonien (Spanien) abgeschafft!
28.07.2010 | 16:07
Von: Stop Corrida [mailto:stop.corrida@dbmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 28. Juli 2010 12:54
An: Stop Corrida
Betreff: Super: Stierkampf in Katalonien verboten!

Liebe TierfreundInnen,
heute Vormittag hat das katalonische Parlament eine historisch wichtige Entscheidung getroffen und dem Stierkampf in Katalonien mit einer satten Mehrheit den Todesstoß versetzt. Die Abgeordneten des katalonischen Parlaments haben dem Verbot der Corrida mit 68 Stimmen zugestimmt, 55 Abgeordnete waren dagegen. Damit ist Katalonien die zweite Region in Spanien, nach den kanarischen Inseln, die die Barbarei in den Arenen verbietet. Das Parlament stimmte damit dem Volksbegehren zu, mit dem über 180.000 Bürgerinnen und Bürger der Region die Abschaffung des Stierkampfs forderten.
Ohne die massive Unterstützung der katalonischen Bevölkerung und den Ermutigungen von TierfreundInnen aus aller Welt wäre dieser sagenhafte Erfolg nicht möglich gewesen.
Hier können Sie den Initiatoren dieser einzigartigen Aktion gratulieren:

Jetzt gilt es, sich nicht auf den Lorbeeren dieses Erfolgs auszuruhen und den Kampf gegen die Stierquälerei in den anderen Regionen Spaniens, Frankreich, Portugal und Süd- und Mittelamerika fortzuführen.
Wir zählen auf Ihre weitere Unterstützung!

Mit großer Freude grüssen wir Sie herzlich aus Südfrankreich.

Anke und Karl Daerner
www.stop-corrida.info

Lesen Sie auch: Tagesschau.de
Baden-Württemberg: Abschuss von Haustieren bleibt erlaubt
14.07.2010 | 11:31
Stuttgart - Hunderttausende Hunde und Katzen werden nach Schätzungen von Tierschützern jedes Jahr von Jägern erschossen. Ein Akt der Barbarei oder praktizierter Naturschutz? Der Streit darüber hat nun auch Baden-Württemberg erreicht.

Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU) lehnt es ab, den Jägern im Südwesten das Töten von Hunden und Katzen in Wald und Flur zu verbieten. Zwar sei die höhere Wertschätzung des Lebens eines Haustieres ?aus emotionaler Sichtweise des Tierhalters? nachvollziehbar. Unter objektiven Gesichtspunkten könne dies aber nicht die berechtigten Interessen des Natur- und Jagdschutzes außer Frage stellen, heißt es in einer Antwort von Köberles Ministerium auf eine Anfrage der Grünen.

Das Ministerium verweist auf Untersuchungen der Wildforschungsstelle des Landes, derzufolge streunende oder verwilderte Hauskatzen in freier Natur ?zwangsläufig zum eigenen Überleben andere Tiere töten? und somit Einfluss auf den Naturkreislauf nehmen. Ins gleiche Horn stieß kürzlich der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV). Jeden Sommer würden sieben Millionen Wildtiere streunenden Haustieren zum Opfer fallen, so der DJV. Der Verband beklagte, dass in der Urlaubszeit viele Hunde und Katzen ausgesetzt würden, die dann zum Überleben auf die Jagd gingen. Zwei Millionen streunende Katzen und Hunde seien unterwegs, die in der noch bis August währenden Brut- und Aufzuchtzeit durchschnittlich eine Million Kaninchen und Hasen sowie mehr als sechs Millionen Vögel töteten. Größere Hunde töteten vermehrt auch Rehkitze.

Die Karlsruher Landtagsabgeordnete Renate Rastätter, in der Grünen-Fraktion für Schulpolitik und Tierschutz zuständig, hält diese Behauptungen für völlig übertrieben. Es gebe keine Studie, die dies belege. Die eigentliche Gefahr für kleinere Wildtierarten sei die Zerstörung ihrer Lebensräume.

Haustiere, die weiter als 500 Meter von einem bewohnten Gebäude entfernt angetroffen werden, dürfen nach dem Landesjagdgesetz von Jägern getötet werden. Laut Rastätter kann man aber nicht jedem Haustier, das in freier Wildbahn angetroffen wird, unterstellen, dass es wildere. Gerade Hauskatzen hätten einen großen Aktionsradius und würden oft nur spielerisch jagen. Eine Tötung solcher Tiere hinterlasse zudem bei den Tierhaltern ?lang anhaltenden Schmerz? und sei unverhältnismäßig.

Die Abschuss-Erlaubnis geht laut Rastätter auf das Reichsjagdgesetz von 1934 zurück und ist aus ihrer Sicht längst überholt. Der Gedanke, dass Tiere ?Mitgeschöpfe des Menschen? seien, sei heute im bürgerlichen Recht verankert, der Tierschutz stehe inzwischen sogar in der Landesverfassung. Umso enttäuschter ist Rastätter über die negative Antwort des Landes. Die Regierung wolle nicht einmal erheben, wie viele Hunde und Katzen in Baden-Württemberg jährlich Jägern zum Opfer fallen, obwohl dies ohne großen Aufwand möglich wäre. ?Landwirtschaftsminister Köberle hat wohl Angst vor der Reaktion der Bevölkerung, wenn Zahlen bekanntwerden?, vermutet Rastätter.

In anderen Bundesländern gibt es Zahlen: So wurden in Nordrhein-Westfalen in der Jagdsaison 2007/08 nach Angaben der Jäger 14.670 Katzen getötet. In Schleswig-Holstein waren es 2005 knapp 10.000 Katzen und 45 Hunde. Rastätter vermutet, dass die Zahlen in Baden-Württemberg ähnlich hoch sind. Bundesweit, schätzt die Tierschutzorganisation Peta, werden pro Jahr rund 400.000 Katzen und 65.000 Hunde von Jägern erschossen oder sterben in Fallen.

In anderen Bundesländern gibt es auch Aktivitäten: Laut Rastätter hat sich die Jamaika-Koalition im Saarland darauf verständigt, den Abschuss von Haustieren zu verbieten. Gleiches strebe auch die geplante rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen an.

Rastätter verweist auch darauf, dass der Landestierschutzbeirat im Südwesten, dem auch die Jäger angehören, als Kompromiss einen probeweisen, dreijährigen Verzicht auf das Abschießen von Haustieren vorgeschlagen habe. Selbst dahinter bleibe die Regierung nun zurück, klagt sie. Jetzt will sie versuchen, im Landtag eine Mehrheit für ein solches Moratorium zu erreichen. Nach der Sommerpause wird ihr Antrag im Landwirtschaftsausschuss behandelt.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten


Weitere Informationen:

Drucksache 14 / 6497 Landtag von Baden-Württemberg Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz "Abschuss von Haustieren durch Jagdausübungsberechtigte"

Link als: PDF




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Quelle: ZERGportal - Das Tierschutzportal für Tiere in Not
Hunde-VO Thüringen
22.06.2010 | 13:03
Die Landesregierung Thüringen macht ernst mit einem schrittweisen Verbot von Kampfhunden. Sie will die Tiere per Gesetz "langfristig aus Thüringen verbannen".

Erfurt. Der Gesetzentwurf des Innenministeriums, der heute im Kabinett behandelt wird, erhöht die Auflagen für die Haltung gefährlicher Hunde drastisch. Kern ist die Einführung einer sogenannten Rasseliste, die bisher vom Land abgelehnt wurde. Danach werden Zucht und Haltung der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier verboten. Auch müssen die Tiere bei Geschlechtsreife sterilisiert werden. Dasselbe gilt für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden, heißt es in dem Entwurf des Gesetzes, der unserer Zeitung gestern bereits vorlag.

Zugleich sollen alle Halter von gefährlichen Hunden volljährig sein, eine spezielle Prüfung ablegen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Tier an der Leine führen. Ein Maulkorbzwang wurde auf Wunsch des Agrarministeriums aus dem Entwurf gestrichen. Eine Versicherungspflicht für alle Hunde lehnt wiederum das Innenministerium ab.

Ansonsten besteht jedoch in der Regierung Einigkeit über den Gesetzentwurf. Nach der heutigen Kabinettsberatung sollen Kommunen, Verbände und Interessengruppen angehört werden. Anschließend wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und könnte Anfang 2011 in Kraft treten.

Bereits im Vorfeld gibt es Widerstände von Hundeexperten und Tierschutzverbänden. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten Zweifel an der Umsetzung des Gesetzes geübt.

Bisher haben 14 der 16 Bundesländer eine Rasseliste eingeführt. In Thüringen können zusätzliche Rassen darin aufgenommen werden, falls der Verdacht besteht, dass ihre Gefährlichkeit mit ihrer genetischen Veranlagung zu tun hat.

TA dokumentiert Auszüge aus dem mehrseitigen Entwurf des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren.

Begründung

Der tragische Unfall vom 21. Mai in Oldisleben [Ortsteil Sachsenburg], bei dem ein 3-jähriges Mädchen von vier Hunden der Rasse Bullterrier Staffordshire Mix tödlich verletzt worden ist, hat gezeigt, dass die Regelungen der Thüringer Gefahren-Hundverordnung vom 21. März 2000 nicht genügen, um die Bevölkerung ausreichend vor Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Hunden, besonders von Hunden bestimmter Hunderassen, ausgehen.

Vor allem das Prinzip, nach dem ein Hund erst dann als gefährlich gilt, wenn sich seine individuelle Gefährlichkeit in einem konkreten Fall erwiesen hat, [...] hat sich nicht bewährt. [...] Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden nach ihrer Rassezugehörigkeit. Zu diesem Zweck soll ein Rassekatalog, auch als Rasseliste bezeichnet, in den Gesetzenwurf aufgenommen werden. [...]

§ 1 Zweck

Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen Tieren verbunden sind.

§ 2 Begriffsbestimmung

Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:

1. Insbesondere Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafforshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden [. . .].

2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde als gefährlich eingestuft wurden, weil sie

a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben,

b) sich als unkontrolliert bissig erwiesen haben,

c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise unkontrolliert Menschen angesprungen oder

d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. [...]

Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, [...] durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich [...] gelten.

§3 Erlaubnispflicht

Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn

1. der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hundehalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt [...]

§ 4 Sachkundenachweis

Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ein gefährliches Tier so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wird durch die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erbracht.

§ 9 Haltung gefährlicher Tiere

Gefährliche Tiere sind so zu halten, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.
Der Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. [...]

§ 10 Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde

Die Zucht, die Vermehrung von und der Handel mit gefährlichen Hunden nach Paragraf 2 [...] sind verboten.

Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden herangebildet werden.

Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar vermutet wird, sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, soweit eine Ausnahmegenehmigung [...] nicht erteilt ist.

§ 11 Führen gefährlicher Hunde

Einen gefährlichen Hund darf außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Besitztums des Halters nur führen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, körperlich hierzu in der Lage ist und die zur Führung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. [...]


Quelle der Nachricht: OTZ.de


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Quelle: http://ZERGportal.de
Preis einer Katze
17.06.2010 | 18:53
Karlsruhe - 5000 Euro Belohnung für Hinweise auf einen Tierquäler, durch dessen Hand zwei Katzen qualvoll sterben mussten: Soviel ist einem Privatmann das Leben der Tiere wert, deren Peiniger die Polizei derzeit in Karlsruhe sucht. Doch welchen Wert misst der Staat einem Tierleben zu?

Immer wieder monieren Tierschützer, dass zu billig davonkomme, wer ein Tier zu Tode quält. »Die Höchststrafe liegt bei drei Jahren Freiheitsentzug. Doch die wird so gut wie nie angewandt«, kritisiert Martina Klausmann vom Landestierschutzverband in Karlsruhe. Tiere, da ist die Tierschützerin sicher, haben einfach keine Lobby.

Für den Tierschutz gebe es kaum Geld ? »Der weitaus überwiegende Teil der Tierheime in Baden-Württemberg wird privat und ehrenamtlich betrieben« ? und auch mit den rechtlichen Befugnissen der Tierschützer sei es nicht weit her: »Im Gegensatz zum Naturschutz haben wir immer noch kein Verbandsklagerecht«, klagt Klausmann. So können sich die Tierschutzverbände nicht auf das Tierschutzgesetz berufen und selbstständig gegen Verstöße klagen.

Klausmann und den Kollegen bleibt nur die Beratung. »Wenn wir wissen, wo das oder die gequälten Tiere sind, schicken die Tierschutzvereine einen Tierschutzberater vorbei.« Seien die Halter beratungsresistent, könne der Tierschutz nur an die Polizei oder das Veterinäramt übergeben.

Oft ist es aber auch nicht der Halter selbst, der ein Tier quält: »Da werden Hunde aufgehängt, Igel angezündet, Schafe geköpft oder Pferde verstümmelt«, weiß die Tierschützerin. Und fragt sich bei solchen Fällen, ob das nächste Opfer ein Mensch sein wird. Besonders bitter sind diese Taten, weil sie meist unbeobachtet passieren: Hier sei nur die Anzeige gegen unbekannt möglich, verbunden mit der Bitte an die Bevölkerung, Auffälligkeiten zu melden. Erfolg ungewiss: In den seltensten Fällen kann der Täter ermittelt werden.

Täter bleiben oft unerkannt

Nach Ansicht von Jost-Dietrich Ort von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) auch ein Hauptgrund dafür, dass der Tierschutz häufig als zu lasch empfunden wird. »Der Strafrahmen im Tierschutzgesetz liegt zwischen einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen und drei Jahren Freiheitsstrafe«, gibt der ehemalige Staatsanwalt einen Überblick über die juristischen Möglichkeiten.

»Die Höchststrafe muss auch im Tierschutzgesetz auf fünf Jahre erhöht werden. Im deutschen Strafrecht ist dies die ?Normalgrenze? für allgemeine Delikte wie einfacher Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Körperverletzung«, fordert Ort.

Verrückt findet der Jurist auch, dass versuchte Tierquälerei oder -tötung nicht strafbar sei. Mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetzartikel 20a sei schwer verständlich, dass hier wie bei versuchter Sachbeschädigung bestraft werde. Oder die Strafe bei herrenlosen Tieren gleich ganz entfalle ? so wie bei versuchter Schädigung des eigenen Tieres.

Dennoch hält Jost-Dietrich Ort das deutsche Tierschutzgesetz auch im europäischen Vergleich für ganz ordentlich. »Wir haben durchaus Fälle, in denen Freiheitsstrafen auch bei Ersttätern verhängt wurden. In Frankfurt haben zum Beispiel zwei Angeklagte jeweils neun Monate dafür bekommen, dass sie Katzenbabys vom Nachbarn, die sie störten, aus dem fahrenden Auto warfen.«

Das Leiden der Tiere werde im Gesetz berücksichtigt. Etwas komplizierter wird es, wenn psychische Störungen hinter der Quälerei stehen: »Täter wie die ?Pferderipper? müssen zunächst psychiatrisch begutachtet werden. Hier sind es meist sexuelle, sadistische Motive, die zu grausamen Misshandlungen führen«, weiß Ort, der bei der Staatsanwaltschaft Hanau mehr als 25 Jahre lang in Tierschutzsachen tätig war. Ist der Täter schuldfähig, erwartet ihn bei der Schwere der Schuld eine längere Haft.

Einen solchen Fall hat die Polizei Freiburg vor wenigen Wochen an die Justiz weitergegeben. Im Herbst vergangenen Jahres hat ein 39-Jähriger in Schallstadt-Mengen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) eine Stute und eine Ziege verstümmelt. Die Stute verletzte der Südosteuropäer außerdem schwer am Auge.

Wenig später schändete er in Staufen eine weitere Stute. Dass der Tierschänder ermittelt werden konnte, ist laut Karl-Heinz Schmid von der Freiburger Polizei einem Knopf zu verdanken: »Der Mann hat einen seltenen Knopf am ersten Tatort verloren.« Bei der Durchsuchung seiner Wohnung im Elsass haben die Kollegen die Jacke gefunden, an der der Knopf fehlte.

»Wir gehen allen Hinweisen auf Tierquälerei nach, bitten die Öffentlichkeit um Hinweise und untersuchen auch unser Archiv auf Hinweise zu Personen im Umfeld der Tat, die vielleicht schon einmal auffällig geworden sind«, erklärt Schmid. Nicht immer werden sie wie jetzt fündig.

Die Kollegen aus Karlsruhe wissen dagegen schon, wer die Katzen totgequält hat. Jetzt müssen sie den Täter nur noch finden. Vor einer Woche hatte er eine Katze geschändet und das tote Tier anschließend in ein Gebüsch geworfen. Am Sonntag dann quälte er eine weitere Katze in einem Keller derart, »dass Hausbewohner durch Schmerzensschreie des Tiers aus dem Schlaf geschreckt wurden«, wie die Polizei jetzt mitteilte.

Als die Nachbarn nach dem Rechten sahen, begegneten sie dem mit sich selbst sprechenden Täter. Die Katze starb wenig später in der Tierklinik. Den Zeugen fiel ein verwirrter Blick des Mannes auf. Womöglich ein weiterer psychisch gestörter Täter.

Quelle der Nachricht:Schwarzbald-Bote

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Quelle: ZERGportal.de
Aktuelle Staupemeldung
14.06.2010 | 22:52
Friedrichshafen - Das Veterinäramt im Bodenseekreis hat Hundehalter zur Impfung ihrer Tiere gegen Staupe aufgerufen. Die Krankheit sei bei zwei jungen Füchsen festgestellt worden, teilte das Amt am Montag in Friedrichshafen mit. Auch im Landkreis Konstanz habe es bereits mehrere Fälle bei Füchsen gegeben. Die Krankheit sei für Menschen ungefährlich, Fleischfresser wie Hunde, Füchse, Marder oder Waschbären seien dagegen gefährdet. Der Virus ruft krankhafte Prozesse der Haut, Schleimhaut und des zentralen Nervensystems hervor. Insbesondere die sogenannte nervöse Form der Staupe endet meist tödlich.


Staupe-Krankheit bei Füchsen: Hunde-Impfung sollte überprüft werden

Nachdem in den vergangenen Wochen die Staupe bereits bei mehreren Füchsen im Landkreis Konstanz vorgekommen ist, gibt es nun auch im Bodenseekreis den ersten Infektionsnachweis bei zwei Jungfüchsen. Das Veterinäramt appelliert daher an alle Hundehalter, den Impfschutz ihrer Tiere zu überprüfen und diesen nötigenfalls beim Tierarzt auffrischen beziehungsweise neu aufbauen zu lassen. An Staupe können neben Hunden und Füchsen auch andere Fleischfresser wie zum Beispiel Marder, Waschbären und Dachse erkranken. Für Menschen und Katzen ist das Staupevirus ungefährlich.

Nicht nur durch direkten Kontakt zu erkrankten Tieren beim Waldspaziergang ist eine Infektion möglich. Denn Füchse und Marder suchen oft die Nähe menschlicher Siedlungen, so dass die Virusübertragung auch indirekt durch ausgeschiedene Krankheitserreger nie ausgeschlossen werden kann.

Einen wirksamen Schutz des Hundes vor der Staupe erreichen Hundehalter nur durch vorbeugende Impfungen ? möglichst schon im Jungtieralter und durch regelmäßige Nachimpfungen. Erkrankt ein Hund an der Staupe, ist die Prognose in der Regel schlecht. Bei Erkrankungsfällen kann aber versucht werden, durch passive Immunisierung und die Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen, das Tier zu heilen.

Bei der Staupe handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Allgemeinerkrankung, die je nach Verlaufsform mit unterschiedlicher Krankheitssymptomatik einhergeht.

Neben den häufigsten Symptomen Durchfall, Abmagerung und Husten kann die Staupe auch mit Verhaltensänderungen, zum Beispiel Aggression, Krämpfen oder Lähmungserscheinungen einhergehen. Zum Teil werden auch Hautveränderungen beobachtet.

Die Erkrankung zeigt meist einen Verlauf, der der Tollwut ähnelt. In solchen Fällen muss differentialdiagnostisch auch immer eine Tollwuterkrankung abgeklärt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt beim Landratsamt Bodenseekreis unter Tel. 07541 204-5177.

Pressemitteilung Bodenseekreis

http://brc.bodenseekreis.de/606.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=2072&tx_ttnews[backPid]=1129&cHash=0cc68ccda2

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Quelle: http://ZERGportal.de
Giftköder-Warnung
31.05.2010 | 20:21
Bitte weiterleiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Betreff: Giftköderwarnung!


01.05.2010 + 20.5.2010

Giftköder in 76448 Durmersheim , 76276?76287 Rheinstetten


Diverse Köder wurden gefunden, querbeet platziert. Im Wald, im
Naturschutzgebiet, auf den Wiesen aber auch auf den Feldern, bzw den
beiden Feld- u.Radwegen welche zwischen Durmersheim und Rheinstetten
liegen. Es handelt sich hierbei um Hackfleischbällchen, aber auch
Leckerchen die mit Rattengift getränkt/ gefüllt sind. Es ist bereits
ein Junghund daran verendet.

Bereits im vergangenen Jahr kam es schon zu solchen Vorkommnissen. Ein
Schema läßt sich nicht erkennen da offensichtlich wahrlos solche Köder
verteilt werden. Die neuesten Funde waren im Durmersheimer Wohngebiet
"Auf den Heilberg" , am angrenzenden Wald wie auch auf den Feldern und
Wiesen direkt.


Giftköderalarm.de
Petition für Joshi
18.05.2010 | 19:13
Für Joshi, den Puli, der eingeschläfert werden musste, weil sein Besitzer ihn misshandelt, vernachlässigt und schließlich ausgesetzt hatte. Joshi hat es nicht überlebt; sein Besitzer wurde gefunden und wird von den Behörden geschützt. Er arbeitet in einer Bäckerei, hört man gerüchteweise? Nun, man kann sein Brot auch überall woanders kaufen? aber notwendig ist es vor allem, deutlich zu machen, dass Deutschland kein Land ist, in dem Tierquälerei als Kavaliersdelikt angesehen wird; ein Land, wo ein Tierquäler vor Gericht lediglich die Aussage verweigern muss, damit sein Verfahren eingestellt wird!
(der Fall Carlo und Sarah, http://www.boxernothilfe.de/index2.html )
Da es inzwischen mehrere Petitionen gibt, hier noch einmal diejenige, die bislang die meisten Stimmen hat ? fünf gleichartige Petitionen, mit jeweils 20 Stimmen dürften sehr uneffektiv sein!

PETITION FÜR JOSHI



Es fehlen noch mindestens 3000 Stimmen ? Mimas Petition hatte innerhalb von wenigen Tagen 20.000 Unterschriften ? aber müssen einem Hund erst alle Beine abgehackt werden um für sein Recht einzutreten?
Tierquälerei
18.05.2010 | 14:29
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Der abscheuliche Fall einer Tierquälerei, der Ende April in Zuzenhausen sein Ende nahm, hat über die Region hinaus für Aufsehen gesorgt. Am Dienstag teilte die Polizei mit, was viele gehofft hatten: Der Halter des verwahrlosten ungarischen Hütehundes ist ermittelt.

Viele wussten schon lange vom Schicksal des Hundes Joshi

Hier können Sie Joshi sehen, wie er vorgefunden wurde:





Und so sieht ein gepflegtes Tier dieser Rasse aus:



Zuzenhausen: Mit ein bisschen mehr Aufmerksamkeit und Zivilcourage, aber auch mit etwas mehr behördlichem Nachdruck wäre dem misshandelten Hütehund 'Joshi' sein schweres Schicksal womöglich erspart geblieben. Im Dorf war nämlich die üble Hundehaltung des inzwischen ermittelten Tierquälers ein offenes Geheimnis. Und der Fall war sogar aktenkundig.

Das Protokoll trägt die Nummer 109.91. Unter diesem Aktenzeichen meldeten Anwohner am 22. August 2008 der Gemeindeverwaltung, dass mitten im Ort Haustiere verwahrlosen. Ordnungsamtsleiter Rainer Ohlheiser verwahrt sich aber gegen den Vorwurf, nichts unternommen zu haben: "Wir haben den Vorgang sofort an das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises weiter geleitet." Das schickte eine Amtsveterinärin vor Ort, monierte nicht nur die Hunde-, sondern auch die mehrdutzendfache Katzenhaltung in dem Haus und gab Anweisung, den stark heruntergekommenen Hunderüden scheren zu lassen und ihn besser zu ernähren. Es folgten Ermahnungen innerhalb eines umfangreicheren Schriftwechsels, ein weiterer Besuch im März - dann war der Fall offenbar erledigt." Bei dem Personalmangel im Amt können wir kein Überwachungsnetz gewährleisten", sagt Behördenleiter Dr. Lutz Michael.

Die Ziegelhausener Tierärztin Isabel Höpfer, die 'Joshi' nach seinem Auffinden auf der Straße noch zu retten versuchte und schließlich einschläfern musste, ist sich sicher, dass der Hund nicht nur einige Monate an der Verwahrlosung litt. Eineinhalb bis zwei Jahre, so schätzt sie, habe sich niemand um den Hund gekümmert. "Man muss über eine bessere Koordination zwischen örtlichen Ordnungsämtern und Veterinäramt diskutieren", fordert Tierärztin Höpfer als Konsequenz aus dem Fall.

Aber auch zwischen Tierheim und Polizei scheint die Zusammenarbeit durchaus verbesserungsfähig zu sein. Laut Polizeisprecher Harald Kurzer waren Polizeikräfte zwar beim Abtransport des Hunde vom Allmendweg dabei, aber erst durch den RNZ-Artikel wurde man auf die Hintergründe des Hundeschicksals aufmerksam und leitete die Ermittlungen ein. Einen Fahndungsaufruf wiederum hielt die Polizei für nicht geboten, weil die Ermittlungen schnell auf den Zuzenhausener Tierhalter zugelaufen seien. Dennoch dauerte es bis Dienstag, ehe ein Durchsuchungsbefehl vorlag. Das Tierheim kommentierte die Polizeiarbeit auf ihrer Internet-Seite mit leicht süffisantem Unterton: "Der öffentliche Druck beflügelte die Polizeiarbeit."

Der frühere Hundehalter hat in der 2000-Einwohner-Gemeinde erwartungsgemäß keinen leichten Stand und wird von vielen geschnitten. Die juristischen Folgen indes dürften für ihn überschaubar sein: Der Mann hat wohl eine Geldbuße per Strafbefehl zu erwarten, weitere Familienangehörige könnten wegen Beihilfe belangt werden. Einen Strafprozess wird es vermutlich nicht geben.

Quelle RNZ:
http://wwwrnz.de

Lesen Sie weiter:

Tierquäler-Fall: Polizei beobachtet Selbstjustiz-Kommentare

.. Unterdessen bleibt die Anteilnahme im Internet auf den Tierquäler-Fall riesig groß - geht nun aber teilweise in eine gefährliche Richtung: Selbst Vorschläge zu Selbstjustiz finden sich online. "Wir beobachten das sehr genau", sagt Harald Kurzer auf Anfrage von stimme.de.

Kurzer spricht von einem "wilden Internet-Ballyhoo". Einige Beiträge wurden sogar von Forenbetreibern selbst entfernt. Es sei teilweise sehr grenzwertig, allerdings geht die Polizei davon aus, dass es bei verbalen Wutausbrüchen bleibt. "Im Klartext", so Harald Kurzer: Es sei kein Personenschutz für den Hundehalter veranlasst worden...


http://www.myheimat.de/garbsen/blaulicht/tierquaeler-fall-polizei-beobachtet-selbstjustiz-kommentare-d528184.html
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Quelle: ZERGPORTAL
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