Rechtstipps: was Tierhalter wissen sollten - hoTodi schenkt Wissen!

Als wir Luna aus Murcia und Masti aus Etxauri im Doppelpack an eine nette Familie vermitteln konnten, waren wir schon sehr glücklich. Bei Familie Korz in der Pfalz haben sie nicht nur ein liebevolles Heim und sehr vel Platz, sie haben auch kompetente Besitzer gefunden.
Als wir dann auch noch ein Pflegeplatzangebot für Meilo bekamen, nahmen wir das dankbar an.

Lustig war, dass Meilo inzwischen zum Videostar avancierte ;-)

Jetzt hat aber die Firma der Familie Korz Videos produziert und ins Netz gestellt, die so interessant sind, dass sie nicht nur jeder Hundehalter gesehen haben sollte. Die Lehrvideos sind auch für andere Tierbesitzer interessant.

 

Einsatzkosten der Polizei bei Rettung des Hundes und Verschulden des Hundehalters

hoTodi.tv zeigt wie es geht! Es ist einfach unfassbar! Da lässt eine Hundehalterin ihren Hund nahezu zwei Stunden in der PRALLEN Hitze im Auto sitzen und er ist fast schon tot. Nur durch die Aufmerksamkeit eines Passanten sowie dem Eingreifen der Polizei kann sein Tod verhindert werden. Doch die Dame hat nichts Besseres zu tun, als sich gegen das Bußgeld und die eingeschlagene Scheibe zu wehren und geht vor Gericht.

Die Polizei hat nach §2 Abs 1 und §4Abs.1 POG angemessen gehandelt und das Gericht gibt dem Beklagten recht! Die Hundehalterin muss alles bezahlen und bekommt somit nur ansatzweise das gerechte Strafmaß.

OVG Rheinland-Pfalz, Az. 12 A 10619/05

 

 

Angebellt und verletzt – Wer haftet?

hoTodi.tv zeigt wie es geht! Wenn sich zwei Hunde nicht mögen, dann bellen sie sich an. Ist einer groß und der andere klein, dann muss Herrchen bzw. Frauchen genau aufpassen, dass nichts passiert. In diesem Fall hielt der Hundebesitzer des großen Hundes seinen Hund zurück damit der kläffende Dackel nicht verletzt wird. Doch durch den Schreck kam es zu einem Unfall der anderen Hundehalterin (die des Dackels). Diese wollte hierfür eine - nach ihrem Bemessen - angemessene Summe an Schmerzensgeld, doch wie sahen das die Richter?

Landgericht Frankfurt Az: 2/23 0 38/97

 

 

 

Haftung beim Hüten eines fremden Hundes

hoTodi.tv zeigt wie es geht! Eine Gefälligkeit kann schnell mal richtig ins Geld gehen. Wenn man aus Nachbachschaftshilfe oder Freundschaft auf ein Tier aufpasst und es womöglich sogar längere Tage in seine Obhut nimmt, dann kann es bei Schäden schnell ein Eigentor werden. Der Hüter wird nämlich in dem Fall oft automatisch zum "Halter", zumindest vor dem Gesetz. So hat das Amtsgericht Hagen eben gegen den Hüter eines Hundes entschieden und dieser muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen. Der Hüter hat mit dem Halter tatsächlich wohl einen stillschweigenden Verwahrungsvertrag geschlossen.

LG Hagen - Az. 13 C 20/96

Wer aber nur Gassi geht mit Nachbars Kläffer, hat schon wesentlich bessere Karten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eben entschieden, dass dann nur eine Gefälligkeit entstanden ist und die Haftung beim Halter, so der Hüter nicht grobfahrlässig gehandelt hat, bleibt.

OLG Stuttgart, Az. 2 U 213/01

 

 

Warnung vor dem Hunde - Kein Haftungsausschluss

hoTodi.tv zeigt wie es geht! "Warnung vor dem Hunde" - Dieses Schuld hat jeder von uns schon sooft gelesen und gesehen, dass er es im Regelfall gar nicht wirklich ernst nimmt. An so vielen Türen hängt es und gammelt vor sich hin. Doch was ist, wenn man das Schild ignoriert, eintritt und dann gebissen wird? Wer haftet dann? Der Grundstückbesitzer? Der ignorante Eindringling? Dies galt es in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht LG Memmingen zu klären.

Wie im Az. 1 S 2081/93 nach zulesen, dass beide Schuld sind.

 

 

Hund am Gartenzaun - Kein Schadensersatz bei Unfall

hoTodi.tv  zeigt wie es geht! Wenn man einen Hund hat, der auf dem Grundstück rumrennt und seine "Pflichten" am Gartenzaun erfüllt, dann kann jemand, der vorbeiläuft sich leicht erschrecken und vielleicht sogar verletzen. Wer kommt aber für den Schaden auf?

Nach einem Urteil des Landgericht Ansbach, Az.: 1 S 98/92 muss der Hundehalter nicht dafür aufkommen.

 

 

Hund gilt als Ladung? - StVO, § 23 - RechtsTipps24.tv

hoTodi.tv zeigt wie es geht! Wenn man einen Hund im Auto mit sich führt, so ist dieser wie eine Ladung zu behandeln und muss richtig und sicher "befestigt" sein. Sei es über ein stabiles Trenngitter oder über einen sachgemäßen Gurt. Kommt es zu einem Unfall und der Hund verursacht dadurch Schäden, so muss die Versicherung nicht bezahlen.

Laut dem Urteil vom OLG Nürnberg AZ 8 U 1482/93 muss der Verursacher selbst alles Bezahlen und bekommt nach StVO auch noch ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro nebst 3 Punkten. Wird man angehalten und hat einen Hund nicht angegurtet, zahlt man 35 Euro und bekommt evtl. 1 Punkt in Flensburg.

 

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